Internationale Anerkennung
Akkreditierung, staatlich und international anerkannt
JAKO ist als österreichische Eichstelle und international anerkannte ÖKD-Kalibrierstelle für Manometer durch das Bundesministerium für Wirtschaft gemäß ISO EN 17025 akkreditiert. JAKO übernimmt damit Aufgaben, die früher nur dem österreichischen Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen vorbehalten waren.
Unter Akkreditierung versteht man die formale und staatliche Anerkennung der Kompetenz und Fähigkeiten, um als unabhängie Konformitätsbewertungsstelle, im Fall von JAKO als Kalibrierlaboratorium sowie staatlich ermächtigte Eichstelle für Manometer tätig sein zu dürfen.
Akkreditierungszeichen
Die Akkreditierung berechtigt JAKO zu Führung der beiden Akkreditierungszeichen:
Staatlich für Manometer! |
International
für Manometer und |
Rückführbarkeit
In regelmäßigen Überwachungsaudits muß JAKO die Einhaltung der strengen Anforderungen gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen nachweisen.
Damit ist sichergestellt, dass unser Eich- und Kalibrierservice eine lückenlose Rückverfolgbarkeit zum nationalen Normal garantiert. In regelmäßigen Ringversuchen, wird im Austauschverfahren mit dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) und anderen Laboratorien die Rückführbarkeit der verwendeten JAKO Normale sichergestellt.
Akzeptanz und Anerkennung der Akkredtierung von JAKO
Immer wieder wird die Frage gestellt "Was muß eine Eich- bzw. Kalibrierstelle erfüllen", um für Rechtssicherheit und vertrauenswürdige Messergebnisse zu sorgen.
In der nachfolgenden Gegenüberstellung und Orientierungshilfe sehen sie die unterschiedlichen Anforderungen die JAKO erfüllen muß und nachweisen kann.
Anforderungen | Eichung | Kalibrierung | Werksprüfung |
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Unser Kompetenznachweis | Akkreditierungsbestätigung | Akkreditierungsbestätigung | ISO 9001 Zertifikat |
Wer überwacht JAKO? | Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend in Kooperation mit dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) | Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend in Kooperation mit dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) |
Akkreditierte Zertifizierungsstelle für Qualitätsmanagement-systeme gemäß ISO 9001 |
Unsere Geschäftsgrundlage | Gesetzlich geregelt | International standardisiert | JAKO Standard |
Welche organisatorischen Anforderungen muß JAKO erfüllen (als Eich-& Kalibrierstelle)? |
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Akzeptanz und Anerkennung der Eich- bzw. Kalibrierergebnisse |
National anerkannte Stempelung (Gerätesiegel) oder national anerkannter Eichschein -> gilt als behördlicher Nachweis |
International gültiger Kalibrierschein basierend auf der gegenseitigen Anerkennung der Akkreditierungsbehörden im European Council |
Werksprüfschein gilt im Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer |
Unser Prüf-, Eich- bzw. Kalibrier- verfahren |
Nationale Verordnungen Eichfehlergrenzen gemäß Bauartzulassungen (Gerätetyp) |
Deutsche Richtlinie DKD-R6-1 zur Kalibrierung von Druckmessgeräten |
Prüfverfahren gemäß QM-System von JAKO, in Übereinstimmung mit den Anforderungen der ISO 9001 |