Internationale Anerkennung

Akkreditierung, staatlich und international anerkannt

JAKO ist als österreichische Eichstelle und international anerkannte ÖKD-Kalibrierstelle für Manometer durch das Bundesministerium für Wirtschaft gemäß ISO EN 17025 akkreditiert. JAKO übernimmt damit Aufgaben, die früher nur dem österreichischen Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen  vorbehalten waren.

Unter Akkreditierung versteht man die formale und staatliche Anerkennung der Kompetenz und Fähigkeiten, um als unabhängie Konformitätsbewertungsstelle, im Fall von JAKO als Kalibrierlaboratorium sowie staatlich ermächtigte Eichstelle für Manometer tätig sein zu dürfen.


Akkreditierungszeichen

Die Akkreditierung berechtigt JAKO zu Führung der beiden Akkreditierungszeichen:

Staatlich
ermöchtigte
Eichstelle

für Manometer!

International
anerkannte
Kalibirerstelle

für Manometer und
elektronische Druckmessgeräte
mit direkter Anzeige!

 

Rückführbarkeit

In regelmäßigen Überwachungsaudits muß JAKO die Einhaltung der strengen Anforderungen gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen nachweisen.

Damit ist  sichergestellt, dass unser Eich- und Kalibrierservice  eine lückenlose Rückverfolgbarkeit zum nationalen Normal garantiert. In regelmäßigen Ringversuchen, wird im Austauschverfahren mit dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) und anderen Laboratorien die Rückführbarkeit der verwendeten JAKO Normale sichergestellt.


Akzeptanz und Anerkennung der Akkredtierung von JAKO

Immer wieder wird die Frage gestellt "Was muß eine Eich- bzw. Kalibrierstelle erfüllen", um für Rechtssicherheit und vertrauenswürdige Messergebnisse zu sorgen.

In der nachfolgenden Gegenüberstellung und Orientierungshilfe sehen sie die unterschiedlichen Anforderungen die JAKO erfüllen muß und nachweisen kann.

Anforderungen Eichung Kalibrierung Werksprüfung
Unser Kompetenznachweis Akkreditierungsbestätigung Akkreditierungsbestätigung ISO 9001 Zertifikat
Wer überwacht JAKO? Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend in Kooperation mit dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend in Kooperation mit dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) Akkreditierte Zertifizierungsstelle
für Qualitätsmanagement-systeme gemäß ISO 9001
Unsere Geschäftsgrundlage Gesetzlich geregelt International standardisiert JAKO Standard
Welche organisatorischen Anforderungen muß JAKO erfüllen (als  Eich-& Kalibrierstelle)?
  • ISO EN 17025
    Allgemeine Anforderungen an Kalibier- und Testlabors
     
  • Österreichisches Maß & Eichgesetz §35
  • ISO EN 17025
    Allgemeine Anforderungen an Kalibier- und Testlabors
     
  • Österreichisches Maß & Eichgesetz §58 und §59
  • ISO EN 10204
    Metallische Erzeugnisse
    Arten von Prüfbescheinigungen
     
  • ISO 9001 zertifizierte Verfahren für die Durchführung von Werksprüfungen
Akzeptanz und Anerkennung
der Eich- bzw. Kalibrierergebnisse
National anerkannte Stempelung (Gerätesiegel) oder
national anerkannter Eichschein

-> gilt als behördlicher Nachweis
International gültiger Kalibrierschein
basierend auf der gegenseitigen Anerkennung der Akkreditierungsbehörden im European Council
Werksprüfschein
gilt im Innenverhältnis zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer
Unser Prüf-, Eich- bzw. Kalibrier- verfahren Nationale Verordnungen
Eichfehlergrenzen gemäß Bauartzulassungen (Gerätetyp)
Deutsche Richtlinie DKD-R6-1
zur Kalibrierung von Druckmessgeräten

Prüfverfahren gemäß QM-System von JAKO,  in Übereinstimmung mit den Anforderungen der  ISO 9001