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Achtung:

  • Konformitätsnachweise müssen gleichzeitig mit dem Produkt bestellt werden.
  • Die nachträgliche Ausstellung von Konformitätsnachweisn kann aus technischen Gründen nicht mehr möglich sein!

Produktzulassungen im Überblick

Konformität mit Gesetzen sowie Qualitäts- und Sicherheitsstandards

JAKO Produkte erfülllen gemäß den jeweils geltenden Produktspezifikationen (siehe Rubrik Produkte) die erfolrderlichen bzw. vom Kunden speziell gewünschten Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen Sie dabei unterstützen einen Überblick über die unterschiedlichen Konformitätsnachweise und Prüfzeichen zu erhalten


Grundsätzliche Unterschiede bei Konformitätsnachweisen

In Abhängigkeit von Märkten, Branchen und Kundenanforderungen sind unterschiedliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu erfüllen. Diese sind in EG-Richtlinien, Branchenstandards oder nationalen oder international Normen veröffentlicht.

In der Praxis werdeh folgende Prüf- und Konformitätsnachweise (zumeist als  Produktzulassungen bezeichnet) unterschieden:

  • Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 z.B.: 2.2 Werkszeugnis; 3.1 Abnahmeprüfzeugnis
    (Technische Lieferbestätigung, gültig im  Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerm, Aussteller ist der Hersteller selbst)
  • Material oder Produkt - Prüfungen oder Begutachtungsbescheid durch benannte Stellen z.B.: FDA, EHEDG
    (die Produkte werden von einer benannten Stelle geprüft und durch die Prüfstelle in einer Liste zulässiger bzw. standardkonformer Produkte veröffentlichtt)
  • Herstellererklärung z.B.: nicht gekennzeichnungspflichte Produkte
    (JAKO erklärt, dass er die Anwendbarkeit von EG-Richtlinien geprüft hat, die Produkte aber nicht im Sinne der Richtlinie gekennzeichnet werden dürfen)
  • Herstellerbestätigung z.B.: silikonfreie Ausführung
    (JAKO bestätigt eine bestimmte Ausführungsform ohne Referenz zu einer dafür geltenden Norm)
  • EG-Konformitätserklärung z.B.: DGRL - Druckgeräterichtlinie, ATEX-Richtlinien für explisionsgefährdete Räume
    (der Hersteller bestätigt die Einhaltung geltender EG-Richtlinien; Aussteller ist der Hersteller; darf nur dort erfolgen, wo die EG-Richlinien dies vorsehen)
  • Produktzertifizierung bzw. Baumsterprüfung z.B.: ATEX
    (eine unabhängige und benannte Stelle prüft und bestätigt die Eignung der Produkte in Übereinstimmung mit geltende EG-Richtlinien und Normen; Aussteller ist das Prüfinstitut; darf nru dort erfolgen woe die EG-Richtlinien und die Akkreditierungsbehörde dies vorsehen)

Überblick über Pürfzeichen, Kennzeichnung, Konformitätsnachweise:

Prüfzeichen, sind Zeichen, die am Produkt oder an den Verpackungen vom Hersteller angebracht werden dürfen, sobald der jeweilige Qualitäts- oder Sicherheitsstandard erfüllt ist. Diese Kennzeichnung ist direkt mit dem ausgelieferten Produkt verbunden. Prüfzeichen gelten immer nur in Kombination mit einem Konformitätsnachweis z.B.:  EG-Konformitätserklärungen, JAKO Herstellererklärung, dass Produkte silikonfrei sind, oder Zertifikate und Zulassungsbescheide. ATEX Baumusterprüfung einschließlich Kennzeichnung z.B.: EX II 2 GD....

JAKO veröffentlicht im Rahmen von Produktspezifikationen wie Datenblättern, welche Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllt werden. Im Zweifelsfall stehen wir für Rückfragen jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.

Nachfolgend ein kurzer Überblick über die Bedeutung und den Anwendungsbereich von Prüfzeichen und Konformitätsnachweise in der Druck- und Temperaturmesstechnik:


EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
über die Einhaltung von Sicherheits- und Qualitätsstandards

Hersteller müssen prüfen, ob die in Verkehr gebrachten Produkte den jeweils geltenden produktspezifischen Richtlinien der europäischen Gemeinschaft (EG-Richtlinien), insbesondere den grundlegenden Sicherheitsanforderungen, entsprechen. Die Prüfung der Konformität erfolgt in eigener Verantwortung des Herstellers, es sei denn die EU-Richtlinien fordern die Einschaltung einer "Benannten Stelle" z.B.: akkreditierte Prüfstellen.

In Abhängigkeit vom Produkt kommen unterschiedliche EG-Richtlinien zur Anwendung z.B.:

  • DGRL - Druckgeräterichtlinie
  • ATEX - Produktrichtlinien für den Einsatz in gexplisionsgefährdeten Räumen
  • EMV - Richtlinien über die elektromagnetische Verträglichkeite

Als Beispiel, kurz eineige Erläuterungen zur DGRL - Druckgeräterichtlinie

Für Manometer ist die Druckgeräterichtlinie der Europäischen Union 92/23/EG anzuwenden.
Erst aber einem Messbereich >200 bar ist vorgesehen, dass Manometerhersteller eine EG- Konformitätserklärung ausstellen. Diese Geräte dürfen dann auch mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Manometer <200 bar dürfen keine CE-Kennzeichnung führen.

Druckhaltende Teile wie Manometerhähne, Manometerventiele, Wassersackrohre und Druckmittler bis zu einem Anschluß von DN<25 sind Produkte der Richtlinie 2/17 §3.3 und fallen unter die Bestimmungen "Guter Ingenieur Praxis". Für diese Produkte darf keine EG-Konformitätserkärung und CE-Kennzeichnung erfolgen.


GOST-R-Übereinstimmungszertifikat und Kennzeichnung
über die Einhaltung von Sicherheits- und Qualitätsstandards

JAKO Produkte sind mit einigen wenigen Ausnahmen GOST-R zertifiziert und erfüllen damit die erforderlichen Vorraussetzungen um in Ländern der russischen Förderation eingeführt werden zu dürfen. Auf Anforderung des Kunden erfolgt der Nachweis durch Beilage einer beglaubigten Kopie des Originalzertifikats. GOST R Zertifizierungen zählen aber nicht nur in Russland oder Staaten der ehemaligen Sowjet Union als wesentliches Qualitätsmerkmal, sondern auch in vielen osteuropäischen bzw. südosteuropäischen Staaten.

Das GOST R Übereinstimmungszertifikat gilt als Nachweis dafür, dass alle zutreffenden GOST-Normen für das jeweilige Produkt eingehalten werden.

Der Herausgeber der GOST-Normen (ähnlich dem deutschen DIN, oder dem amerikanischen ANSI), besteht seit 1925 und  untersteht der Regierung der Russischen Förderation mit Geschäftssitz in Moskau.   

Es besteht Zertifizierungspflicht für Waren, die in die Russische Förderation eingeführt werden. Diese Zertifizierungspflicht ist technisch-inhaltlich vergleichbar mit der CE-Kennzeichnung oder mit ISO- oder DIN- Zertifizierungen. Da Russland die soeben genannten Qualitätsstandards und Normen nicht oder nur teilsweise als solche anerkennt, muss die Konformität der zu exportierenden Produkte mit den russischen Standards und Vorschriften überprüft und nachgewiesen werden.

Die Prüfung und Ausstellung von GOST R Zertifikaten darf nur durch benannte Stellen erfolgen. GOST-Zertifikate sind vielfach ein zwingender Bestandteil der nötigen Exportpapiere für russischen Zollbehörden. Für Hersteller mit Besitz eines ein- oder dreijährigen Serienzertifikates ist die Beilage einer beglaubigten Kopie des Originalzertifikates ausreichend.


EG Konformitätserklärung und CE- sowie Ex-Kennzeichnung über die Einhaltung der Sicherheitsstandards in expolisionsgefährdeten Räumen

ATEX ist ein weit verbreitetes Synonym für die ATEX-Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft. Die Bezeichnung ATEX leitet sich aus der französischen Abkürzung für ATmosphère EXplosible ab. Aktuell gibt es zwei Richtlinien auf dem Gebiet des Explosionsschutzes:

  • die ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG  - gültig für den  Hersteller z.B.: JAKO
  • die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG - gültig für den Anlagenbetreiber

Beide Richtlinien stehen in Wechselwirkung. Während die eine Richtlinie beschreibt wie Anlagenbetreiber Ihre explosionsgefährdeten Bereiche identifizieren, in Gefährdungszonen kategorisieren und Massnahmen zum Explosionsschutz setzen sollen, wird in der anderen Richtline festgelegt, wie elektrische und teils auch nicht elektrische Betriebsmittel geprüft und beschaffen sein müssen, um in den jeweiligen Gefährdungszonen betrieben werden zu dürfen.


ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG:

Die ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG (auch inoffiziell als "ATEX 95" bezeichnet, wegen des relevanten Art. 95 des EG-Vertrages über den freien Warenverkehr) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen legt die Regeln für das Inverkehrbringen von Produkten fest, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Mit dieser Richtlinie wurden erstmalig auch die nicht-elektrischen Geräte mit einbezogen. So können z. B. drehende Kupplungen durch unzulässige hohe Erwärmung zu Zündgefahren führen.

Zweck der Richtlinie ist der Schutz von Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten. Die Richtlinie enthält in Anhang II die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die vom Hersteller zu beachten sind und durch entsprechende EG-Konformitätsbewertungsverfahren nachzuweisen sind.

Seit dem 30. Juni 2003 dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen nur noch solche Geräte, Komponenten und Schutzsysteme in Verkehr gebracht werden, die der ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG entsprechen.

Im Rahmen der Klassifizierung wird zwischen "Geräten" und "Komponenten" unterschieden:

  • Als "Gerät" gelten Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder ortsbewegliche Vorrichtungen, Steuerungs- und Ausrüstungsteile sowie Warn- und Vorbeugungssysteme, die einzeln oder kombiniert zur Erzeugung, Übertragung, Speicherung, Messung, Regelung und Umwandlung von Energie und zur Verarbeitung von Werkstoffen bestimmt sind und die eigene potentielle Zündquellen aufweisen und dadurch eine Explosion verursachen können.
  • Als "Komponenten" werden solche Bauteile bezeichnet, die für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind, ohne jedoch selbst eine autonome Funktion zu erfüllen.

ATEX Konformitätsbewertung oder Baumusterprüfung für JAKO Messinstrumente

JAKO - Zeigermanometer und - Zeigerthermometer ohne elektrische Signalgeber sind mechanische Messgeräte ohne elektrische Komponenten und besitzen keine Zündquellen im Sinne der EN  1127-1.

Die einzige mögliche Zündquelle ist  elektrostatisch aufgeladener Staub. Dies alleine gilt jedoch nicht als Voraussetzung, um unter die EG-Richtlinie 94/4/EG zu fallen.

Für diese Produkte ist daher keine EG-Konformitätserklärung und EX-Kennzeichnung vorgesehen.


ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG:

Die ATEX Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (auch inoffiziell als "ATEX 137" bezeichnet, wegen des relevanten Art. 137 des EG-Vertrages) über die Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können. Diese Richtlinie enthält grundlegende Sicherheitsanforderungen die der Betreiber/Arbeitgeber umzusetzen hat. Dazu gehören:

  • Vermeidung oder Einschränkung der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre (primärer Explosionsschutz)
  • Vermeidung wirksamer Zündquellen (sekundärer Explosionsschutz)
  • Beschränkung der Auswirkung einer eventuellen Explosion auf ein unbedenkliches Maß (tertiärer oder konstruktiver Explosionsschutz)

Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und Bereiche mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen einzuteilen.


SIL2 Herstellererklärung, als Nachweis für das funktionale 
Sicherheitsrisiko einzelner Komponente oder/und kompletter Anlagen

Der Begriff Safety Integrity Level (SIL)  wird durch die Norm IEC 61508 (Funktionale Sicherheit allgemein) und die Norm IEC 61511 (Funktionale Sicherheit in der Prozessindustrie) als Maß für die funktionale Sicherheit in der Prozessindustrie definiert. In sensiblen Bereichen z.B.: in der Energieversorgung wird nach diesem Standard das Sicherheitsrisiko bei Systemausfall oder Ausfall einzelner Anlagenteile ermittelt. Zu diesem Zweck müssen Lieferanten von Anlagenteilen oder -komponenten eine SIL-Bewertung für die einzelnen, zu liefernden, Anlagenkomponenten durchführen und bereitstellen.  Komponenten-Hersteller müssen dann auf Basis einer FMEDA (Failure Modes, Effects and Diagnostic Analysis) das zufällige Ausfallverhaltens der einzelnen Komponenten bestimmen z.B.: von einem Induktivkontakt-Manometer. Dabei werden auch statistische Werte einzelner Bauteile und deren funktionale Zusammenhänge gemeinsam beurteilt.

Der Kunde erhlält dann eine verbindliche Aussage über die durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit (PFDa), Hardwarefehlertoleranz (HFT) und der Anteil sicherer Fehler (SFF). Mit diesen Daten können Anlagenplaner, -errichter oder -betreiber letztlich das funktionale Sicherheitsrisiko einer gesamten Anlage bestimmen.


FDA-Zulassung
als Nachweis für gesundheitsverträgliche Materialien

Die Food and Drug Administration (FDA) ist die US-amerikanische Behörde für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit. Auf Anforderung des Kunden bzw.  in Abhängigkeit der Einsatzanforderungen, verwendet JAKO ausschließlich  FDA zugelassene Materialien und Substanzen bei der Herstellung der Messinstrumente, z.B.: FDA-zugelassenes Paraphinöl als Flussigkeitsdämpfung in Zeigerinstrumenten.


Übereinstimmungszertifikat und Kennzeichnung
als Nachweis für ein hygienegerechtes Produkt- und/oder Maschinendesign

Die European Hygienic Engineering & Design Group (EHEDG) ist eine Expertengemeinschaft von Maschinen- und Komponenten-Herstellern, Fachleuten aus der Nahrungsmittelindustrie sowie von Forschungsinstituten und Gesundheitsbehörden. Die Organisation wurde 1989 in der Absicht  gegründet, das Bewusstsein für Hygiene bei der Verarbeitung und Verpackung von Nahrungsmitteln zu stärken.

Die Hauptaufgabe der EHEDG ist es, zur hygienegerechten Konstruktion und Gestaltung in allen Bereichen der Nahrungsmittelproduktion beizutragen und damit eine sichere Herstellung von Lebensmitteln zu gewährleisten. Die EHEDG unterstützt weiterhin die europäische Gesetzgebung und deren Forderung nach hygienischer Handhabung, Verarbeitung und Verpackung von Nahrungsmitteln mit Hilfe von hygienegerechten Maschinen sowie in einem hygienischen Umfeld (EG Richtlinie 2006/42/EG für Maschinen, EN 1672-2 und EN ISO 14159 für Hygiene-anforderungen).