Produktzulassungen im Überblick
Konformität mit Gesetzen sowie Qualitäts- und Sicherheitsstandards
JAKO Produkte erfülllen gemäß den jeweils geltenden Produktspezifikationen (siehe Rubrik Produkte) die erfolrderlichen bzw. vom Kunden speziell gewünschten Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen Sie dabei unterstützen einen Überblick über die unterschiedlichen Konformitätsnachweise und Prüfzeichen zu erhalten
Grundsätzliche Unterschiede bei Konformitätsnachweisen
In Abhängigkeit von Märkten, Branchen und Kundenanforderungen sind unterschiedliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu erfüllen. Diese sind in EG-Richtlinien, Branchenstandards oder nationalen oder international Normen veröffentlicht.
In der Praxis werdeh folgende Prüf- und Konformitätsnachweise (zumeist als Produktzulassungen bezeichnet) unterschieden:
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Prüfbescheinigungen gemäß EN 10204 z.B.: 2.2 Werkszeugnis; 3.1 Abnahmeprüfzeugnis
(Technische Lieferbestätigung, gültig im Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerm, Aussteller ist der Hersteller selbst) -
Material oder Produkt - Prüfungen oder Begutachtungsbescheid durch benannte Stellen z.B.: FDA, EHEDG
(die Produkte werden von einer benannten Stelle geprüft und durch die Prüfstelle in einer Liste zulässiger bzw. standardkonformer Produkte veröffentlichtt) -
Herstellererklärung z.B.: nicht gekennzeichnungspflichte Produkte
(JAKO erklärt, dass er die Anwendbarkeit von EG-Richtlinien geprüft hat, die Produkte aber nicht im Sinne der Richtlinie gekennzeichnet werden dürfen) -
Herstellerbestätigung z.B.: silikonfreie Ausführung
(JAKO bestätigt eine bestimmte Ausführungsform ohne Referenz zu einer dafür geltenden Norm) -
EG-Konformitätserklärung z.B.: DGRL - Druckgeräterichtlinie, ATEX-Richtlinien für explisionsgefährdete Räume
(der Hersteller bestätigt die Einhaltung geltender EG-Richtlinien; Aussteller ist der Hersteller; darf nur dort erfolgen, wo die EG-Richlinien dies vorsehen) -
Produktzertifizierung bzw. Baumsterprüfung z.B.: ATEX
(eine unabhängige und benannte Stelle prüft und bestätigt die Eignung der Produkte in Übereinstimmung mit geltende EG-Richtlinien und Normen; Aussteller ist das Prüfinstitut; darf nru dort erfolgen woe die EG-Richtlinien und die Akkreditierungsbehörde dies vorsehen)
Überblick über Pürfzeichen, Kennzeichnung, Konformitätsnachweise:
Prüfzeichen, sind Zeichen, die am Produkt oder an den Verpackungen vom Hersteller angebracht werden dürfen, sobald der jeweilige Qualitäts- oder Sicherheitsstandard erfüllt ist. Diese Kennzeichnung ist direkt mit dem ausgelieferten Produkt verbunden. Prüfzeichen gelten immer nur in Kombination mit einem Konformitätsnachweis z.B.: EG-Konformitätserklärungen, JAKO Herstellererklärung, dass Produkte silikonfrei sind, oder Zertifikate und Zulassungsbescheide. ATEX Baumusterprüfung einschließlich Kennzeichnung z.B.: EX II 2 GD....
JAKO veröffentlicht im Rahmen von Produktspezifikationen wie Datenblättern, welche Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllt werden. Im Zweifelsfall stehen wir für Rückfragen jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.
Nachfolgend ein kurzer Überblick über die Bedeutung und den Anwendungsbereich von Prüfzeichen und Konformitätsnachweise in der Druck- und Temperaturmesstechnik:
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EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
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GOST-R-Übereinstimmungszertifikat und Kennzeichnung
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EG Konformitätserklärung und CE- sowie Ex-Kennzeichnung über die Einhaltung der Sicherheitsstandards in expolisionsgefährdeten RäumenATEX ist ein weit verbreitetes Synonym für die ATEX-Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft. Die Bezeichnung ATEX leitet sich aus der französischen Abkürzung für ATmosphère EXplosible ab. Aktuell gibt es zwei Richtlinien auf dem Gebiet des Explosionsschutzes:
Beide Richtlinien stehen in Wechselwirkung. Während die eine Richtlinie beschreibt wie Anlagenbetreiber Ihre explosionsgefährdeten Bereiche identifizieren, in Gefährdungszonen kategorisieren und Massnahmen zum Explosionsschutz setzen sollen, wird in der anderen Richtline festgelegt, wie elektrische und teils auch nicht elektrische Betriebsmittel geprüft und beschaffen sein müssen, um in den jeweiligen Gefährdungszonen betrieben werden zu dürfen. ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG: Die ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG (auch inoffiziell als "ATEX 95" bezeichnet, wegen des relevanten Art. 95 des EG-Vertrages über den freien Warenverkehr) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen legt die Regeln für das Inverkehrbringen von Produkten fest, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Mit dieser Richtlinie wurden erstmalig auch die nicht-elektrischen Geräte mit einbezogen. So können z. B. drehende Kupplungen durch unzulässige hohe Erwärmung zu Zündgefahren führen. Zweck der Richtlinie ist der Schutz von Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten. Die Richtlinie enthält in Anhang II die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die vom Hersteller zu beachten sind und durch entsprechende EG-Konformitätsbewertungsverfahren nachzuweisen sind. Seit dem 30. Juni 2003 dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen nur noch solche Geräte, Komponenten und Schutzsysteme in Verkehr gebracht werden, die der ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG entsprechen. Im Rahmen der Klassifizierung wird zwischen "Geräten" und "Komponenten" unterschieden:
ATEX Konformitätsbewertung oder Baumusterprüfung für JAKO Messinstrumente ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG: Die ATEX Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (auch inoffiziell als "ATEX 137" bezeichnet, wegen des relevanten Art. 137 des EG-Vertrages) über die Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können. Diese Richtlinie enthält grundlegende Sicherheitsanforderungen die der Betreiber/Arbeitgeber umzusetzen hat. Dazu gehören:
Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und Bereiche mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen einzuteilen. |
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SIL2 Herstellererklärung, als Nachweis für das funktionale
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FDA-Zulassung
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Übereinstimmungszertifikat und Kennzeichnung
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