Gehäuse IP Schutzarten
Schutzarten nach EN 60529/ DIN 40050 / IEC 529 / VDE 0470
JAKO Messinstrumente werden für den Einsatz in unterschiedlichen Umfeldbedingungen konstruiert und hergestellt. Standard-Messgeräte werden zumeist in wassergeschützter Umgebung in Gebäuden eingesetzt. Sie müssen daher keinen hohen Schutzanforderungen gegenüber dem Eindringen von Staub oder Wasser entsprechen.
Andere Messinstrumente müssen hingegen als leichte oder schwere Industrieausführung den mehr oder weniger hohen Beanspruchungen am jeweiligen Einsatzort (Aussenbereich) entsprechen und auf Dauer zuverlässig funktionieren. Die Gehäuseabdichtung dieser Geräte muß daher auch erhöhten Anforderungen entsprechen.
Welcher Schutzumfang durch JAKO Produkt erfüllt wird, ist den jeweiligen JAKO Produkt-Datenblättern und JAKO Informationen zu entnehmen. Nachfolgend finden Sie eine Erklärung zu den jeweilis angegebenen IP-Schutzarten.
Berührungs-, Fremdkörper- und Wasserschutz
Schutzarten werden gemäß EN 60 529 eingeteilt. Die Schutzarten sind durch international gültige Kurzzeichen gekennzeichnet (IP = Intrution Protection). Der Abkürzung IP folgen zwei Ziffern. Die erste Ziffer steht für den Schutz gegen das Eindringen fester Körper. Die zweite Ziffer beschreibt den Schutzgrad gegen das Eindringen von Wasser. Die Angaben beziehen sich auf unbearbeitete Gehäuse ohne Berücksichtigung von Einflüssen wie Alterung, Temperaturwechsel u.ä.
BEISPIEL: Welche Bedeutung hat die Schutzart IP 54 | ||
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Erste Kennziffer = 5 | = staubgeschützt und Schutz gegen Zugang zu gefährdeten Teilen mit einem Draht | |
Zweite Kennzifffer = 4 | = spritzwassergeschützt |
Der nachstehenden Tabelle entnehmen Sie dem jeweiligen Schutzumfang!
Tabelle: Schutzarten nach EN 60529/ DIN 40 050 / IEC 529 / VDE 0470
Schutzgrade für Berührungs- und Fremdkörperschutz |
Schutzgrade für Wasserschutz |
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Erste ziffer |
Schutzumfang |
Zweite ziffer |
Schutzumfang | ||
Schutz gegen | Erklärung |
Schutz gegen |
Erklärung | ||
0 | Kein Schutz | 0 | Kein Schutz | ||
1 | große Fremdkörper | Schutz gegen zufälliges großflächiges Berühren aktiver und innerer bewegter Teile, z.B. mit der Hand, aber kein Schutz gegen absichtlichen Zugang zu diesen Teilen. Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 50 mm | 1 | senkrecht fallendes Tropfwasser | Wassertropfen, die senkrecht fallen, dürfen keine schädliche Wirkung haben. |
2 |
mittelgroße Festkörper |
Schutz gegen Berühren mit den Fingern aktiver oder innerer bewegter Teile. Schutz gegen Ein-dringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 12 mm. | 2 |
schräg fallendes Tropfwasser |
Wassertropfen, die in einem beliebigen Winkel bis 15° zur Senkrechten fallen, dürfen keine schädliche Wirkung haben |
3 |
kleine Fremdkörper |
Schutz gegen Berühren aktiver oder innerer bewegter Teile mit Werkzeugen, Drähten o.ä. mit einem Ø größer als 2,5 mm. Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern im Durch-messer größer als 2,5 mm | 3 | Sprühwasser | Wasser, das in einem beliebigen Winkel bis 60° zur Senkrechten fällt, darf keine schädliche Wirkung haben. |
4 |
kornförmige Fremdkörper |
Schutz gegen Berühren aktiver oder innerer bewegter Teile mit Werkzeugen, Drähten o.ä. mit einem Ø größer als 1 mm. | 4 | Spritzwasser | Wasser, das aus allen Richtungen gegen das Betriebsmittel spritzt, darf keine schädliche Wirkung haben. |
5 |
Staub- ablagerung |
Vollständiger Schutz gegen Berühren unter Spannung stehender oder innerer bewegter Teile. Schutz gegen schädliche Staubab-lagerungen. Das Eindringen von Staub ist nicht vollkommen verhindert, aber der Staub darf nicht in solchen Mengen eindringen, dass die Funktion beeinträchtigt wird. | 5 | Strahlwasser | Ein Wasserstrahl aus einer Düse, der aus allen Richtungen gegen das Betriebsmittel gerichtet wird, darf keine schädliche Wirkung haben. |
6 | Staubeintritt |
Vollständiger Schutz gegen Berühren unter Spannung stehender oder innerer bewegter Teile. Schutz gegen Eindringen von Staub. |
6 | Überflutung | Wasser darf bei vorübergehender Überflutung, z.B. durch schwere Seen, nicht in schädlichem Maße eindringen |
7 | Eintauchen | Wasser darf nicht in schädlicher Menge eindringen, wenn das Betriebsmittel unter den festgelegten Druck-/ Zeitbedingungen von 0,15 - 1 m in Wasser eingetaucht wird. | |||
8 | Untertauchen | Wasser darf nicht in schädlicher Menge eindringen, wenn das Betriebsmittel unter definierten Bedingungen in Wasser getaucht wird. | |||
9 |
Hochdruck- oder Dampf- strahlreinigung |
Wasser, das aus jeder Richtung unter stark erhöhtem Druck gegen das Gehäuse ge-richtet ist, darf keine schädliche Wirkung haben. |