Sicherheitshinweise

Zeigermanometer ohne elektrische Zusatzeinrichtungen

1. Planer und Betreiber tragen die Verantwortung für den Personenschutz und die Betriebssicherheit

Im Rahmen der Betriebssicherheit steht der Schutz von Personen (Personal und Gäste) an erster Stelle. Eine erhöhte Gefährdung besteht z. B. bei Gasen oder Flüssigkeiten unter hohem Druck.

Werden im Manometer drucktragenden Teile undicht z.B.: durch Überbelastung, so dürfen Personen, die sich vor der Sichtscheibe des Zeigermanometers befinden, durch nach vorn austretenden Messstoffe oder andere Teile wie z.B.: Glassplitter verletzt werden. Die Europäische Normung hat daher spezielle für Messgeräte für den Einsatz in höheren Druckbereichen oder etwa bei gefährlichen Messstoffen unterschiedlich hohe Sicherheitsausführungen in der EN 837-2 festgelegt und als Stand der Technik empfohlen

1.2. Sicherheitsausführungen mit unterschiedlichem Sicherheitsniveau

Die EN 837-1 definiert 4 Sicherheitsausführung als den Stand der Technik:

  • S0: keine Sicherheitsausführung
  • S1: Entlastungsöffnung
  • S2: Entlastungsöffnung und Sicherheitsverbundglas
  • S3: Entlastundsöffnung, Sicherheitsverbundglas und bruchsichere Trennwand zwischen Messystem und Anzeigebereich

2. Anwendungsrichtlinie:

Die EN 837-1 empfiehlt folgende Anwendungsrichtlinie:

Messstoff Flüssigkeit Gas oder Dampf
Gehäuse ohne Flüssigkeitsfüllung mit
Flüssigkeitsfüllung
ohne Flüssigkeitsfüllung mit
Flüssigkeitsfüllung
Nenngröße <100 >=100 <100 >=100 <100 >=100 <100 >=100
Anzeigebereich in bar =<25 > 25 =<25 > 25 =<25 > 25 =<25 > 25 =<25 > 25 =<25 > 25 =<25 > 25 =<25 > 25
Mindest Sicherheitsausführung S0 S0 S0 S0

S1

S1 S1 S1 S0 S2 S1 S3 S1 S2 S1 S3

2.1. Zwingende Anwendungsbereiche:

Unter folgenden Bedingungen geltend die in der EN 837-1 definierten Sicherheitsausführungen als zwingend notwendig:

2.2. S2 und S3, bei gefährlichen Messstoffen

Druckmessgeräte für gefährliche Messstoffen, wie z. B.

  • Sauerstoff
  • Acetylen
  • brennbaren Stoffen
  • toxischen Stoffen

müssen als Sicherheitsmanometer S2 oder S3 entsprechend der Anwendungsrichtlinie ausgeführt sein

Darüberhinaus gilt, dass Glyzerin gefüllte Druckmessgeräte nicht für Sauerstoff oder andere Oxidationsprozessfluide verwendet werden dürfen. Für solche Anwendungen können hoch fluorhalige und chlorierte Füllflüssigkeiten verwendet werden.

2.3. S2 oder S3, bei Hochdruckanwendungen 

Druckmessgeräte in Hochdruckanlagen sollten unbedingt gemäß der Anwendungsrichtlinie ausgeführt sein. Dies gilt insbesondere bei Kompressoren und Kälteanlagen.

2.4. S1 oder höher, bei Druckmessgeräten mit Flüssigkeitsfüllung

Druckmessgeräte mit Flüssigkeitsfüllung müssen nach EN 837-1, Absatz 9.7. mindestens mit einer Entlastungsöffnung (Ausblasöffnung) ausgeführt sein.